ProCirque hat hier einige Schutzkonzepte identifiziert, die im Bereich der darstellenden Künste existieren. Wer selber ein Schutzkonzept braucht kann sich an diesen Vorlagen orientieren und sie an die eigenen Gegebenheiten anpassen. Unsere Losung lautet: Erfinden wir das Rad nicht neu, sondern finden wir die richtigen Pneus für unsere jeweilige Tätigkeit! 🙂
Mit Hilfe der folgenden Musterkonzepte muss jeder Arbeitgeber/Veranstalter einen Schutzplan für Proben und Aufführungen entwickeln. Eure Konzepte müssen nicht einzeln vom BAG plausibilisiert werden; sie müssen jedoch bei Bedarf und auf Anfrage den kantonalen Behörden vorgewiesen werden können.
Diese Seite ist in 3 Abschnitte unterteilt:
1. Die Bundesverordnung
2. Der Musterschutzplan der Konföderation
3. Nützliche Schutzkonzepte in der darstellenden Künste
1. Die Bundesverordnung
Fangen wir mit dem Gesetz an! Hier ist der Link zur aktuellen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus: admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/1815.pdf. Die beiden folgenden Auszüge sind erwähnenswert:
Art. 6 – Veranstaltungen
3 Für Veranstaltungen und für Betriebe und Einrichtungen, in denen solche Veranstaltungen stattfinden, wie Kinos, Konzertlokale und Theater, gilt Folgendes:
a. Es muss ein Schutzkonzept nach Artikel 6d erarbeitet und umgesetzt werden.
b. Kommt es zwischen anwesenden Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, zu einem engen Kontakt, so gilt Artikel 6e über die Erhebung von Kontaktdaten.
c. Wer die Veranstaltung organisiert, muss eine verantwortliche Person bezeichnen, die für die Einhaltung des Schutzkonzepts zuständig ist.
Article 6d – Schutzkonzept
1 Die Schutzkonzepte, die von Betreibern von Einrichtungen und Organisatoren von Veranstaltungen nach den Artikeln 6–6c erarbeitet und umgesetzt werden müssen, müssen gewährleisten, dass das Übertragungsrisiko minimiert wird für:
a. Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher sowie Teilnehmerin- nen und Teilnehmer; und
b. die in der Einrichtung, im Betrieb oder an der Veranstaltung tätigen Personen.
(…)
3 Die Branchen-, Berufs- oder Sportverbände erarbeiten nach Möglichkeit branchen- oder bereichsbezogene Grobkonzepte, welche die Vorgaben nach Absatz 2 beachten. Die Branchen- und Berufsverbände hören hierzu die Sozialpartner an.
4 Die Betreiber und Organisatoren stützen ihre Schutzkonzepte vorzugsweise auf die Grobkonzepte ihrer Branchen oder Verbände nach Absatz 3 ab oder direkt auf die Vorgaben nach Absatz 2.
5 Die zuständigen kantonalen Behörden schliessen einzelne Einrichtungen oder verbieten einzelne Veranstaltungen, falls kein ausreichendes Schutzkonzept vorliegt oder dieses nicht umgesetzt wird.
Auf der Seite „Massnahmen, Verordnung und Erläuterungen” des BAG wird auch das Folgende erwähnt:
Weder Bund noch Kantone validieren oder genehmigen Schutzkonzepte. Die Einhaltung der Schutzkonzepte wird von den Kantonen überwacht.
2. Plan de protection modèle
Das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) stellt ein Musterschutzkonzept für alle Sektoren zur Verfügung, der Standards und Mindestanforderungen definiert: backtowork.easygov.swiss. Dort findet Ihr die folgenden nützlichen Dokumente:
- Beispiel Schutzkonzept COVID-19 (PDF vom 29.05)
- Neue Rahmenvorgaben für den Sport (PDF vom 05.06)
- Rahmenschutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen (PDF vom 05.06)
3. Nützliche Schutzkonzepte in der darstellenden Künste
t. / Theaterschaffende Schweiz :
Schutzkonzepte freies Theater
tpunkt.ch/news/schutzkonzepte-freies-theater
- Vorlage Schutzkonzept für den Probebetrieb (PDF vom 29.05)
- Vorlage Schutzkonzept für den Vorstellungsbetrieb (PDF, am 10.06 aktualisiert)
- Ergänzende Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit Kostümen (PDF vom 8.06)
Danse Suisse & TanzVereinigung Schweiz :
www.dansesuisse.ch
- Schutzkonzept für die Tanzschulen (PDF vom 28.05)
Swiss Olympic :
Zahlreiche Ressourcen und Schutzpläne nach Sportdisziplin
- Focus Coronavirus von Swiss Olympic