Ob als Mitglied von Suisseculture (Dachverband der professionellen Kulturorganisationen der Schweiz) oder parallel zu diesem Verband, ProCirque unterzeichnet und unterstützt die folgenden verschiedenen Stellungnahmen mit:
Offener Brief an den Bundesrat vom 26.05.2020
Die Kulturbranche braucht Kurzarbeitsentschädigung
Sehr geehrter Herr Bundesrat,
Mit grosser Sorge beobachtet die Schweizer Kulturbranche die problematischen Entscheide und Praxis zur Kurzarbeitsentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende. Gleich drei Problemfelder sind innerhalb der letzten Tage entstanden, die dem erklärten Ziel des Bundesrates klar widersprechen, nämlich
> eine nachhaltige Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern
> sowie zum Erhalt der kulturellen Vielfalt beizutragen.
1. Ungleichbehandlung im Bereich KAE
Zahlreiche Kulturunternehmen werden von Geschäftsinhabern betrieben: Künstler-Agent-uren, Musik-Veranstalter, Clubs, Kellertheater, Theatergruppen. Nach unseren Schätzungen sind es rund 40’000 Personen, die mit dem kurzfristigen Entscheid des Bundesrates vom 20. Mai 2020 ohne Vorwarnung in existentielle Not geraten.
Im Gegensatz zu einem Coiffeur-Salon oder einem Blumengeschäft kann eine Künstleragentur oder eine Spielstätte trotz Lockerungsmassnahmen nicht einfach wieder öffnen und sogleich Einnahmen verzeichnen. Erstens werden die meisten Veranstaltungen noch verboten bleiben. Aber selbst bei Aufhebung des Verbotes, kann der Betrieb nicht sofort oder nur beschränkt wieder aufgenommen werden. Die Vorlaufzeit für eine Veranstaltung beträgt mindestens 60-90 Tage.
Daher ist es richtig und wichtig, dass der Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige über den 16. Mai hinaus verlängert wurde, sofern der Betrieb noch geschlossen oder Veranstaltungen abgesagt sind.
Inhaber und Inhaberinnen von Kulturbetrieben können diesen Erwerbsersatz als formell Un-Selbstständige nicht beantragen, obwohl ihre Situation genau die Gleiche ist: Ihr Betrieb ist geschlossen oder ihre Veranstaltungen fallen aus.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Kurzarbeitsentschädigung für sie gestrichen werden soll. Die Argumentation, dass eine möglicherweise erhöhte Missbrauchsgefahr dadurch besteht, dass betroffene Personen den Eintritt und den Umfang des versicherten Risikos (Kurzarbeit) selbst bestimmen und letztendlich selber über den eigenen Arbeitsausfall entscheiden würden, verfängt in diesem Kontext nicht: Die meisten Betroffenen haben ja durch das umfassende Verbot eben gerade nicht die Möglichkeit, ihrer Arbeit nachzugehen. Abgesehen davon ist es rechtsstaatlich fragwürdig, auf Grund eines «Generalverdachts» an und für sich legitime Ansprüche gar nicht erst zuzulassen, statt bspw. eine detailliertere Gesuchsprüfung zur Missbrauchsverhinderung zu veranlassen. Der Staat hat – insbesondere bei derart gravierenden Grundrechtseinschränkungen, wie es die Corona-Verordnung gegenwärtig darstellt – stets die mildest mögliche und damit verhältnismässige Massnahme zu wählen (Art. 36 Abs. 3BV).
Dieser Entscheid verletzt ausserdem das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot (Art. 4 BV) und ist für den Kulturbereich nicht akzeptabel.
> Die Massnahmen sind aufeinander abzustimmen, und ein Anspruch auf KAE im Kulturbereich muss weitergeführt werden, solange Bedarf besteht mindestens aber solange Betriebe geschlossen sind oder ihre Veranstaltungen ausfallen.
2. Problematische Verrechnung
Wir stellen fest, dass das SECO mehrfach kantonale Entscheide zu Kurzarbeitsentschädigung im Kulturbereich anfechtet. Es geht dabei um teil-subventionierte Kulturbetriebe, die gemäss SECO offenbar keinen Anspruch auf KAE haben sollen. Dabei ist unklar, auf welche rechtliche Grundlage sich das SECO stützt. Erwähnt wurde lediglich eine «Direktive Nr. 6 vom 9. April 2020». Auch die Berechnungsgrundlage ist unklar. Daraus resultiert eine «doppelte Verrechnung», in der Subventionen sowohl bei der Ausfallentschädigung und nun offenbar auch bei der KAE abgezogen werden. Die faktische Gleichsetzung von teil-subventionierten Kulturunternehmen – die im Übrigen alle sehr knapp rechnen müssen – mit öffentlich-rechtlichen Institutionen entspricht nicht dem Sinn und Zweck der Massnahmen für den Kulturbereich bzw. der Ausdehnung der KAE. Das SECO verkennt auch die Realität dieser Veranstaltenden, die im Unterschied zu öffentlich-rechtlichen Dienstleistungserbringern nicht über gesicherte Arbeitsplätze verfügen.
> Teil-subventionierte Kulturunternehmen sind keine gut finanzierten Häuser oder quasistaatliche Betriebe, sondern bewegen sich wie die meisten Akteure der Kulturbranche am Existenzminimum. Sie sind auf KAE für ihre Angestellten angewiesen.
3. Keine KAE bei befristeten Arbeitsverträgen?
Rund 30-40% aller in der Kulturbranche tätigen Personen arbeiten in Mischformen und besonders häufig in befristeten Arbeitsverhältnissen für viele verschiedene Arbeitgebende.
Seit einigen Tagen erhalten wir zunehmend Anfragen von Mitgliedern, die uns mitteilen, sie würden keine KAE für befristete Arbeitsverhältnisse mehr erhalten. Dies ist sehr irritierend und für den Kulturbereich hochproblematisch. Es entspricht ausserdem nicht der gesetzlichen Grundlage.
> Die Ausdehnung der KAE auf befristete Arbeitsverträge ist für den Kulturbereich von existentieller Bedeutung. Sie ist mindestens bis Ende Oktober 2020 beizubehalten (abgestimmt auf die Massnahme Corona-Erwerbsersatz und Ausfallentschädigung).
Wir bitten den Bundesrat höflich, die spezifische Situation im Kulturbereich zu berücksichtigen, die kulturrelevanten Massnahmen aufeinander abzustimmen und die Kurz-arbeitsentschädigung kulturfreundlich und unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebotes auszugestalten.
Gestatten Sie uns noch diese Bemerkung: Zwar fand am 15. Mai ein Gespräch der Kulturbranche und BAK, BSV sowie SECO statt, aber die obigen Themen wurden vom SECO nicht aufgenommen. Wir sind der Ansicht, dass das SECO als «Schnittstelle zwischen Unternehmen, Sozialpartnern und Politik» in Zukunft auch mit der Kulturbranche einen regelmässigen Austausch pflegen sollte und werden nun darauf hinwirken.
Mit freundlichen Grüssen
Im Namen der Taskforce «Corona Massnahmen Kultur»
sowie der nachstehend unterzeichnenden Verbände
Sandra Künzi & Rosmarie Quadranti
Kontakt für die Taskforce «Corona Massnahmen Kultur»:
Rosmarie Quadranti, T 079 865 66 11, rosmarie.quadranti@musikrat.ch
Kopie an:
Frau Isabelle Chassot, Direktorin Bundesamt für Kultur BAK, Isabelle.Chassot@bak.admin.ch
Herr Stéphane Rossini, Direktor Bundesamt für Sozialversicherungen
Unterzeichnende Verbände/Organisationen:
Action Intermittence
A*dS – Autorinnen und Autoren der Schweiz
ALESI – Associazione librai ed editori della Svizzera Italiana
ARF / FDS – Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz
Assitej – Internationale Vereinigung des Theaters für Kinder und Jugendliche
Cultura – Interessenverbände Schweizer Kulturinstitutionen
Danse Suisse – Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden
FCMA – Fondation CMA
FONDATION SUISA
GSFA – Groupement Suisse du Film d’Animation
Impressum – Die Schweizer Journalistinnen
IndieSuisse – Verband unabhängiger Musiklabels und -produzent*innen
LIVRESUISSE – l’association romande des trois métiers du livre
MMFSuisse – MusicManagersForum Schweiz
orchester.ch – Verband Schweizerischer Berufsorchester
Petzi – Verband Schweizer Musikclubs und Festivals
Pro Cirque – Schweizerischer Berufsverband der Zirkusschaffenden
SBF – Berufsfotografen und Filmgestalter
SBCK- Schweizer Bar und Clubkommission
SBV – Schweizerischer Bühnenverband
SBVV – Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband
SBKV – Schweizerischer Bühnenkünstlerverband
SDA – Swiss Design Association
SKkV – Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt
SGBK – Schweizerische Gesellschaft bildender Künstlerinnen
SMECA Swiss Media Composers Association
SMPA – Swiss Music Promoters Association (Prof. Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter)
SMPV – Schweizerischer Musikpädagogischer Verband
SMR – Schweizer Musikrat
SMV – Schweizerischer Musikerverband – die Schweizer Musiker*innengewerkschaft
SONART – Musikschaffende Schweiz
SSM – Schweizer Syndikat Medienschaffender
SSFV – schweizer syndikat film und video
Suisse Diagonales Jazz
Suisseculture – Dachverband der Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden der Schweiz und der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften
Schweizer Musikrat – Dachorganisation des Schweizer Musiksektors
Syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation
t. Theaterschaffende Schweiz
USPP – Union Suisse des Photographes Professionnels
VISARTE – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz
Offener Brief vom 22.05.2020
Offener Brief an Bundesrat Alain Berset
Dreizehn Schweizer Kulturorganisationen rufen den Bundesrat auf, bei der Wiedereröffnung der Theater mit der notwendigen Sorgfalt vorzugehen und somit der Vielfalt und den spezifischen Produktions- und Aufführungsbedingungen der Darstellenden Künste Rechnung zu tragen. Die aktuellen Rahmenbedingungen und Schutzkonzepte lassen keine generelle Wiedereröffnung ab dem 8. Juni 2020 zu.
Sehr geehrter Herr Kulturminister
Der Bundesrat wird sich am 27. Mai 2020 zur möglichen Wiedereröffnung der Theater ab dem 8. Juni 2020 äussern. Wir haben in den letzten Tagen das Schutzkonzept, das vom Schweizerischen Bühnenverband, vom Verband der Schweizerischen Berufsorchester und vom Schweizer Verband technischer Bühnen- und Veranstaltungsberufe veröffentlicht wurde, intensiv und breit diskutiert. Wir sind zum Schluss gekommen, dass eine generelle Wiedereröffnung der Theater aktuell verfrüht ist und für die Darstellenden Künste in der Schweiz existenzielle Risiken birgt.
Für die grosse Mehrheit der Theater und Festivals sowie der Tanz-, Theater- und Musikschaffenden ist die Ausübung ihrer Arbeit unter den derzeitigen, vom BAG formulierten Bedingungen, nicht möglich: Mindestabstand von 2 Metern unter den Interpreten und unter den Zuschauerinnen, stark begrenzte Möglichkeiten des physischen Kontakts, das Tragen von Masken auf der Bühne, Proben in «festen Teams», starke Verminderung der Zuschauerkapazitäten in den Sälen etc.
Einige Ausnahmen werden ohne Zweifel realisierbar sein, doch diese sind bei Weitem nicht repräsentativ. Fast alle Tanz- und Theaterproduktionen müssten komplett überarbeitet und adaptiert werden – die meisten von ihnen wurden bereits auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Innerhalb von 10 Tagen ein Programm auf die Beine zu stellen, das diesen Anforderungen gerecht wird, ist undenkbar, zumal seit Beginn der COVID-19-Krise der gesamte Sektor praktisch brach liegt. Die Compagnien können seit März weder produzieren noch proben und ab Juli beginnt die traditionelle Sommerpause der Theaterbetriebe. Eine generelle Wiedereröffnung der Theater ab dem 8. Juni 2020 macht daher in den meisten Fällen keinen Sinn.
Eine generelle Wiedereröffnung der Theater kann frühestens zum Ende des Sommers erfolgen, sofern es die Rahmenbedingungen erlauben. Hingegen befürworten wir, dass Ausnahmen für diejenigen Betriebe gemacht werden, die in der Lage sind, ein geeignetes Schutzkonzept umzusetzen.
Wir befürchten, dass infolge einer generellen Wiedereröffnung die Möglichkeiten eingeschränkt werden, Nothilfemassnahmen – zum Beispiel Kurzarbeit – in Anspruch zu nehmen. In der Konsequenz würden sich die Perspektiven für Arbeitgebende und Arbeitnehmende rapide weiter verschlechtern – und dies in einem Sektor, der bereits von einem enorm grossen Prekariat geprägt ist.
Wir stellen hiermit selbstverständlich keinesfalls die Notwendigkeit der sanitären Massnahmen des Bundes infolge der COVID-19-Krise infrage. Doch es ist uns wichtig, klar zu stellen, dass die Ausübung unserer Berufe nur bedingt möglich ist, solange die epidemiologische Situation keine weitreichenden Lockerungen dieser Massnahmen zulässt.
Wie rufen Sie daher auf, Herr Kulturminister, sowie den gesamten Bundesrat, bei Ihren Überlegungen der Vielfalt der szenischen Künste in der Schweiz und ihren spezifischen Produktions- und Aufführungsbedingungen angemessen Rechnung zu tragen! Auch wenn einige grosse Häuser die drastische Reduktion der Publikumsdispositive verkraften und Kompromisse machen können, so sind es insbesondere die kleineren Strukturen, aber auch die freien Tanz- und Theatercompagnien, welche hierfür nicht über die notwendigen Ressourcen und Voraussetzungen verfügen.
Professionelle Tanz-, Theater- und Musikschaffende im ganzen Land wünschen sich, möglichst rasch wieder vor Publikum auftreten zu können, jedoch unter realistischen Bedingungen. Solange die sanitären Massnahmen den ordentlichen Betrieb einschränken, braucht es den notwenigen Vorlauf, um mögliche Konzepte mit allen Beteiligten diskutieren und umsetzen zu können.
Unterzeichnende:
• Artos – Association professionelle de la scène culturelle romande
• AVDC – Association vaudoise de danse contemporaine
• Danse Suisse – Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden
• FARS – Fédération des Arts de la Rue Suisses
• FNAAC – Fédération neuchâteloise des actrices et acteurs cultureels
• KDKS/CASES – Conférence des Hautes écoles des arts du spectacle et de l’écriture littéraire de Suisse
• ProCirque – Schweizer Berufsverband der Zirkusschaffenden
• Reso – Tanznetzwerk Schweiz / Réseau Danse Suisse
• Sonart – Musikschaffende Schweiz – Association Suisse de Musique
• SSA – Société Suisse des Auteurs
• SSRS – Syndicat Suisse Romand du Spectacle
• Théâtre ProNE
• Verein C / Association K Fribourg
Suisseculture / Medienmitteilung vom 01.05.2020
Die Kulturbranche braucht eine Fortsetzung der Covid 19 Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
Die Kulturbranche der Schweiz dankt für die im März rasch beschlossenen Massnahmen zur Stärkung des existentiell betroffenen Kultursektors und für das grosse Engagement von Bund und Kantonen. Obwohl es derzeit in der Umsetzung dieser Massnahmen noch offene Fragen gibt, bleiben Kulturschaffende und Kulturunternehmen zuversichtlich, dass sich diese Fragen nach und nach klären und mit den Massnahmen zumindest einem grösseren Teil der Kulturschaffenden geholfen werden kann.
Die Kultur bleibt noch lange essenziell betroffen
Kultur ist wie ein Kanarienvogel in der Bergmine, denn der Kulturbereich gehörte zu den ersten massiv betroffenen Bereichen und wird die Auswirkungen noch lange über die Geltungsdauer der Covid-Verordnung Kultur hinaus spüren. Die ersten Unterstützungs- Massnahmen laufen am 20. Mai 2020 aus.
Das Verbot von Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 Besucherinnen und Besuchern bis Ende August hat die geforderte Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen. Für zukünftige Lockerungsmassnahmen ist eine Vorlaufzeit von mindestens 60 Tagen erforderlich, um dem Ökosystem Kultur zu erlauben zusammen mit Publikum, Künstlern, Lieferanten, Dienstleistern, lokalen Behörden zu gedeihen. Schutzkonzepte wurden oder werden derzeit von diversen Akteurinnen und Akteure für ihre jeweiligen Kulturbereiche erarbeitet. Der Kultursektor ist bereit, diese Grundlagenarbeiten gemeinsam mit den zuständigen Behörden auf Bundesebene zu leisten.
Sicher ist, dass es eine lange Anlaufzeit brauchen wird, bis wieder regulär ausgestellt, publiziert, gespielt und gefeiert werden kann. Verschobene Programme wirken sich auf den Kulturbetrieb bis weit ins Jahr 2021 aus, in manchen Kultursparten noch länger. Die Schweiz verliert aufgrund des Veranstaltungsverbotes bereits ein grosses Stück Kultur: Veranstaltungen sind (touristisch) bedeutende Leuchttürme für ganze Regionen, stiften Identität, sind sinnvolle Freizeitbeschäftigungen und stärken den Zusammenhalt.
Mittel- und langfristige Massnahmen notwendig
Es braucht mittel- und langfristige Massnahmen, die es den Kulturschaffenden und den Kulturunternehmen ermöglichen, nach dieser Krisenzeit nicht nur knapp überlebt zu haben, sondern auch nachhaltig weiter zu agieren.
Die vielfältige Kultur leistet auch weiterhin ihren unbestrittenen Beitrag an die Gesellschaft und bietet auch künftig Denkanstösse und Unterhaltung gleichermassen. Alle profitieren von der Kultur. Sie ist systemrelevant und gesetzlich verankert. Wir appellieren an den Bundesrat und das Parlament, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die kulturelle Vielfalt der Schweiz erhalten werden kann.
Weiterführung der bisherigen Unterstützungsmassnahmen
Die Unterstützungsmassnahmen müssen verlängert werden, nicht nur bis zum Ende des Veranstaltungsverbots, sondern zielgerichtet und branchenkonform bis wieder Normalbetrieb herrschen kann. Dazu gehören die Nothilfe, die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und -unternehmen, die Finanzhilfe für Kulturvereine im Laienbereich, sowie Kurzarbeit für betroffene Unternehmen.
Die aktuelle Erwerbsausfalllösung muss weitergeführt, ausgebaut und präzisiert werden, damit die Betroffenen auch ihre Arbeitsstrukturen erhalten können und vor dem Gang in die Arbeitslosigkeit oder die Sozialhilfe bewahrt werden. Der Erhalt der bestehenden Strukturen ist nicht nur sinnvoll, er wird mittelfristig auch weniger Kosten verursachen.
Wir wollen weiterhin konstruktiv auf Bundes- und Kantonsebene mit den Behörden mitarbeiten, um gemeinsam eine tragfähige Grundlage für die Zeit nach der Epidemie zu schaffen. Auf dass wir hoffentlich bald wieder unsere Schweizer Kulturszene in ihrer ganzen Vielfältigkeit erleben dürfen!
Für die Taskforce Corona Massnahmen Kultur
Sandra Künzi, Präsidentin t., taskforce@suisseculture.ch, 076 338 23 43
Omri Ziegele, Präsident Suisseculture; oziegele@gmx.ch; 076 7462 42 96
Alex Meszmer, Geschäftsleiter Suisseculture; alexmeszmer@suisseculture.ch; 076 495 92 26
Im Namen von:
Suisseculture – Dachverband der Kulturverbände
Suisseculture Sociale
Action Intermittence
A*dS – Autorinnen und Autoren der Schweiz
ALESI – Associazione librai ed editori della Svizzera Italiana
ARF / FDS – Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz
Assitej – Internationale Vereinigung des Theaters für Kinder und Jugendliche Cultura – Interessenverbände Schweizer Kulturinstitutionen
Danse Suisse – Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden
FCMA – Fondation CMA
FONDATION SUISA
GSFA – Groupement Suisse du Film d’Animation
Impressum – Die Schweizer Journalistinnen
IndieSuisse – Verband unabhängiger Musiklabels und -produzent*innen
LIVRESUISSE – l’association romande des trois métiers du livre
MMFSuisse – MusicManagersForum Schweiz
orchester.ch – Verband Schweizerischer Berufsorchester
Petzi – Verband Schweizer Musikclubs und Festivals
Pro Cirque – Schweizerischer Berufsverband der Zirkusschaffenden
SBF – Berufsfotografen und Filmgestalter
SBCK- Schweizer Bar und Clubkommission
SBV – Schweizerischer Bühnenverband
SBVV – Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband
SBKV – Schweizerischer Bühnenkünstlerverband
SDA – Swiss Design Association
SKkV – Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt
SGBK – Schweizerische Gesellschaft bildender Künstlerinnen
SMPA – Swiss Music Promoters Association (Professionelle Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter)
SMPV – Schweizerischer Musikpädagogischer Verband
SMR – Schweizer Musikrat
SMV – Schweizerischer Musikerverband – die Schweizer Musiker*innengewerkschaft
SONART – Musikschaffende Schweiz
SSM – Schweizer Syndikat Medienschaffender
SSFV – schweizer syndikat film und video
Suisse Diagonales Jazz
Syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation
t. – Theaterschaffende Schweiz
USPP – Union Suisse des Photographes Professionnels
VISARTE – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz
Suisseculture / Medienmitteilung vom 06.04.2020
COVID-Unterstützung für den Kultursektor: Gesuche können eingereicht werden
Die Richtlinien zur Umsetzung stehen bereit und die Gesuche zu den ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor können ab heute eingereicht werden. Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden. Informationen dazu sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts für Kultur (BAK) aufgeführt: https://www.bak.admin.ch/coronavirus
Die Verordnung ist auf zwei Monate befristet. Während der zwei Monate wird das BAK und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia gemeinsam mit den Kantonen und den Kulturorganisationen die Entwicklungen laufend beobachten.
Der guten Zusammenarbeit der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, dem Bundesamt für Kultur sowie den Kulturverbänden und -organisationen ist die breite COVID-Unterstützung für Kulturschaffende zu verdanken.
Das Gesuchsportal Nothilfe gemäss der COVID-Verordnung Kultur des Bundesrats von Suisseculture Sociale ist online.
Kulturschaffende, die aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID- 19) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, in der sie ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken können, können über das Portal nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch um Nothilfe nach Art. 6 und 7 der COVID-Verordnung Kultur stellen. Gesuche können ausschliesslich über das Online-Formular angenommen werden.
Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist, dass bereits ein Gesuch um Erwerbsausfall (EO-Entschädigung) gemäss COVID-19- Verordnung Erwerbsausfall bei Ihrer kantonalen SVA gestellt wurde. Gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia darf Suisseculture Sociale nur bis zum 21. Mai 2020 Gesuche entgegennehmen.
Soforthilfen für Kulturunternehmen, Ausfallentschädigungen für gewinnorientierte und nicht- gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende
Für die Soforthilfen für Kulturunternehmen und Ausfallentschädigungen sind die jeweiligen Kulturämter der Kantone zuständig. Die Formulare und Einreichungsmodalitäten können dort abgerufen und eingereicht werden. Finanzhilfen für den Laienbereich können bei den Laienkulturverbänden beantragt werden.
«Taskforce Corona Massnahmen Kultur» als breit abgestützte Koalition von Kulturverbänden
Schliesslich hat Suisseculture zusammen mit einer breiten Koalition von Kulturverbänden eine «Taskforce Corona Massnahmen Kultur» gegründet. Die Taskforce steht den Behörden als Beratungsgremium zur Verfügung und bündelt Hinweise der Verbände, wenn bei der Durchführung der Massnahmen Schwierigkeiten für Kulturschaffende und Kulturunternehmen entstehen.
Kontakt
Omri Ziegele, Präsident Suisseculture; oziegele@gmx.ch; 076 7462 42 96
Alex Meszmer, Geschäftsleiter Suisseculture; alexmeszmer@suisseculture.ch; 076 495 92 26
Für Fragen zur Nothilfe von Suisseculture Sociale
Nicole Pfister Fetz Präsidentin Suisseculture Sociale, Tel. 079 330 02 67, npfister@a-d-s.ch
Suisseculture gehören folgende Verbände und Organisationen an: AdS – Autorinnen und Autoren der Schweiz; ARF/FDS – Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz; assitej – Verband theater für junges publikum; dansesuisse – Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden; Fondation SUISA; impressum – Die Schweizer Journalistinnen; Pro Cirque; ProLitteris; ProLitteris – Fürsorge-Stiftung; SBf – Schweizer Berufsfotografen; SBKV, Schweizerischer Bühnenkünstlerverband; SGBK, Schweizerische Gesellschaft Bildender Künstlerinnen; SIG – Schweizerische Interpretengenossen-schaft; SMV – Schweizerischer Musikerverband; SONART – Musikschaffende Schweiz; STFG – Schweizerische Trickfilmgruppe; SSA – Société Suisse des Auteurs; SSM – Schweizer Syndikat Medienschaffender; ssfv – schweizer syndikat film und video; ssrs – syndicat suisse romand du spectacle; syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation; SUISA; SUISSIMAGE; t. Theaterschaffende Schweiz; USPP – Union Suisse des Photographes Professionnels; VISARTE – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz; vfg – Vereinigung fotografischer GestalterInnen
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