COVID-19: Die verschiedene Massnahmen für die Kultur in der Schweiz

Heute sind fast 4 Milliarden Menschen auf der ganzen Welt eingesperrt. Und während der gesamte Planet betroffen ist, wissen wir auch, dass das Coronavirus sehr lokale Auswirkungen auf jeden einzelnen von Euch hat. Der ProCirque-Vorstand hat in diesen Tagen viele Fragen erhalten und wir versuchen unser Bestes diese zu beantworten, wobei jede Situation sehr unterschiedlich ist. Gestern hat Suisseculture Sociale sein Portal geöffnet um Unterstützung als Kulturschaffende beantragen zu können. Diese Unterstützung wird jedoch nur als letztes Mittel gewährt.  Damit Ihr den Überblick bewahren könnt, senden wir Euch heute die aktuellen Informationen zu den verschiedenen Massnahmen.

Überblick

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat eine Rubrik veröffentlicht, die den Auswirkungen des Coronavirus auf den Kultursektor in der Schweiz gewidmet ist: bak.admin.ch/coronavirus. Eine Tabelle fasst die verschiedenen Massnahmen zusammen, die derzeit zur Unterstützung von Kulturschaffenden und -organisationen ergriffen werden.

Zu berücksichtigende Schritte:

Schritt 1: Bitte meldet ausgefallene Aufführungen und entfallene Entschädigungen

Wenn Ihr Ausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu beklagen habt, teilt diese bitte Sonart mit, welche  die Daten in der Schweiz für mehrere Verbände, darunter auch ProCirque, sammelt. Wichtig: kreuzt an bei welchem Verband Ihr Mitglied seit: sonart.swiss/de/corona. Bitte füllt es für jedes abgesagte oder verschobene Engagement aus. NEU: Bereits registrierte Daten könnt Ihr anhand Eurer E-Mail-Adresse ändern/berichtigen/vervollständigen. Bitte überprüft die Daten und füllt diese wichtige Umfrage aus. Wenn Ihr mehrere Annullierungen habt, können Ihr das Formular natürlich auch mehrmals ausfüllen!

Schritt 2: Antrag auf Kurzarbeit oder Verdienstausfallentschädigung

Wenn Ihr im Kultursektor einer Selbständigen Tätigkeit nachgeht und durch das Coronavirus kein Einkommen mehr habt, dann könnt Ihr bei Selbstständigkeit eine Entschädigung aus dem Ausgleichsfonds beantragen (ahv-iv.ch). Bei einer Anstellung im Kultursektor wird Euer Arbeitgeber bei reduzierter Arbeitszeit eine Entschädigung durch Kurzarbeit für seine Angestellten beantragen (arbeit.swiss).

Schritt 3: Informiert Euch über die Massnahmen Eures Kantons

Die verschiedenen Schweizer Kantone haben ebenfalls mehrere Massnahmen zur Unterstützung des Kultursektors eingeführt. Einige haben Informationsstellen eingerichtet, andere Hotlines, einige bieten eine Entschädigung für Kulturunternehmen (z.B. Unternehmen der darstellenden Künste) an, usw. Setzt Euch mit dem Kulturdienst Eures Kantons und/oder Eurer Stadt in Verbindung und informiert Euch über die spezifische Unterstützung in der betreffenden Region. Achtung: Je nach Kanton kann es leider noch einen Moment dauern, bis Gesuche eingegeben werden können. Die Umsetzungsrichtlinie muss nun zuerst kantonal aufgesetzt werden.

Schritt 4: Als letztes Mittel ist Suisseculture Sociale da

Wenn jemand aufgrund der Coronavirus-Massnahmen in finanzielle Notlage geraten ist und nicht mehr in der Lage ist die unmittelbaren Unterhaltskosten zu decken, kann ein Antrag auf Nothilfe beim Online-Portal von Social Suisseculture eingereicht werden. Bitte beachtet: Damit Ihr diesen Antrag auf Nothilfe stellen könnt, müsst Ihr bereits ein Gesuch für die Erwerbsausfallentschädigung (EOA) bei der Ausgleichskasse Eures Kantons eingereicht haben. nothilfe.suisseculturesociale.ch

Schritt 5: Weitere wichtige Ressourcen

Die diversen Kulturorganisationen identifizieren bestehende Unterstützungen und verbreiten den Zugang zu diesen. Wir haben die zentralen Ressourcen für Euch aufgelistet:

 

Ein kleiner Bonus

Das Festival encirqué (Dezember 2020) ermöglicht den von der Coronavirus-Krise betroffenen Zirkuskompanien sich bis zum 20. April zu bewerben und so möglicherweise die aktuell ausgefallene Vorstellung dafür im Dezember in Sierre zeigen zu können: Wir hoffen aufrichtig, dass diese Informationen Euch ein bisschen Klarsicht bringt und Lösungen für Eure Situation aufzeigen, damit Ihr auch weiterhin künstlerisch tätig sein könnt. Der Vorstand von ProCirque steht seinen Mitgliedern weiterhin per E-Mail (info@procirque.ch) zur Verfügung, und wir wünschen Euch trotz des schwierigen Kontextes, in dem wir leben, viel Gutes. Lasst uns zusammenarbeiten, zusammenbleiben und mutig sein! Ihr ProCirque-Vorstand

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