Heute Nachmittag, Freitag den 20.März 2020, hat der Bundesrat ein ausserordentliches Notfallpaket beschlossen, das insbesondere auch Massnahmen zur Unterstützung des Kulturbereichs enthält. Die Verordnung dazu enthält drei spezifische Massnahmen:
- Soforthilfen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende;
- Ausfallsentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende;
- Unterstützung von Kulturvereinen im Laienbereich.
Für die Soforthilfen im Bereich der Unternehmen sowie für die Ausfallsentschädigung hat der Bund als zuständige Stelle die Kantone bezeichnet. Im Bereich der Laien hat der Bund die vom EDI unterstützten Verbände als Anlaufstelle bezeichnet.
Im Bereich der Soforthilfe für die Kulturschaffenden hat der Bundesrat Suisseculture Sociale als zuständige Stelle bestimmt. Wir arbeiten in diesen Tagen auf Hochtouren daran, die notwendige Infrastruktur zur Bewältigung des zu erwartenden Ansturms an Gesuchen bereit zu stellen. Suisseculture wird auf www.suisseculturesociale.ch sowie per Mail an die Mitglieder von Suisseculture informieren, sobald sie bereit sind, Gesuche entgegen zu nehmen. Dies bezieht sich insbesondere auf die anzuwendenden Kriterien sowie die einzureichenden Unterlagen.
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