Ob als Mitglied von Suisseculture (Dachverband der professionellen Kulturorganisationen der Schweiz) oder parallel zu diesem Verband, ProCirque unterzeichnet und unterstĂŒtzt die folgenden verschiedenen Stellungnahmen mit:
Offener Brief an den Bundesrat vom 26.05.2020
Die Kulturbranche braucht KurzarbeitsentschÀdigung
Sehr geehrter Herr Bundesrat,
Mit grosser Sorge beobachtet die Schweizer Kulturbranche die problematischen Entscheide und Praxis zur KurzarbeitsentschĂ€digung fĂŒr Kulturunternehmen und Kulturschaffende. Gleich drei Problemfelder sind innerhalb der letzten Tage entstanden, die dem erklĂ€rten Ziel des Bundesrates klar widersprechen, nĂ€mlich
> eine nachhaltige SchaÌdigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern
> sowie zum Erhalt der kulturellen Vielfalt beizutragen.
1. Ungleichbehandlung im Bereich KAE
Zahlreiche Kulturunternehmen werden von GeschĂ€ftsinhabern betrieben: KĂŒnstler-Agent-uren, Musik-Veranstalter, Clubs, Kellertheater, Theatergruppen. Nach unseren SchĂ€tzungen sind es rund 40’000 Personen, die mit dem kurzfristigen Entscheid des Bundesrates vom 20. Mai 2020 ohne Vorwarnung in existentielle Not geraten.
Im Gegensatz zu einem Coiffeur-Salon oder einem BlumengeschĂ€ft kann eine KĂŒnstleragentur oder eine SpielstĂ€tte trotz Lockerungsmassnahmen nicht einfach wieder öffnen und sogleich Einnahmen verzeichnen. Erstens werden die meisten Veranstaltungen noch verboten bleiben. Aber selbst bei Aufhebung des Verbotes, kann der Betrieb nicht sofort oder nur beschrĂ€nkt wieder aufgenommen werden. Die Vorlaufzeit fĂŒr eine Veranstaltung betrĂ€gt mindestens 60-90 Tage.
Daher ist es richtig und wichtig, dass der Corona-Erwerbsersatz fĂŒr SelbststĂ€ndige ĂŒber den 16. Mai hinaus verlĂ€ngert wurde, sofern der Betrieb noch geschlossen oder Veranstaltungen abgesagt sind.
Inhaber und Inhaberinnen von Kulturbetrieben können diesen Erwerbsersatz als formell Un-SelbststÀndige nicht beantragen, obwohl ihre Situation genau die Gleiche ist: Ihr Betrieb ist geschlossen oder ihre Veranstaltungen fallen aus.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die KurzarbeitsentschĂ€digung fĂŒr sie gestrichen werden soll. Die Argumentation, dass eine möglicherweise erhöhte Missbrauchsgefahr dadurch besteht, dass betroffene Personen den Eintritt und den Umfang des versicherten Risikos (Kurzarbeit) selbst bestimmen und letztendlich selber ĂŒber den eigenen Arbeitsausfall entscheiden wĂŒrden, verfĂ€ngt in diesem Kontext nicht: Die meisten Betroffenen haben ja durch das umfassende Verbot eben gerade nicht die Möglichkeit, ihrer Arbeit nachzugehen. Abgesehen davon ist es rechtsstaatlich fragwĂŒrdig, auf Grund eines «Generalverdachts» an und fĂŒr sich legitime AnsprĂŒche gar nicht erst zuzulassen, statt bspw. eine detailliertere GesuchsprĂŒfung zur Missbrauchsverhinderung zu veranlassen. Der Staat hat â insbesondere bei derart gravierenden GrundrechtseinschrĂ€nkungen, wie es die Corona-Verordnung gegenwĂ€rtig darstellt â stets die mildest mögliche und damit verhĂ€ltnismĂ€ssige Massnahme zu wĂ€hlen (Art. 36 Abs. 3BV).
Dieser Entscheid verletzt ausserdem das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot (Art. 4 BV) und ist fĂŒr den Kulturbereich nicht akzeptabel.
> Die Massnahmen sind aufeinander abzustimmen, und ein Anspruch auf KAE im Kulturbereich muss weitergefĂŒhrt werden, solange Bedarf besteht mindestens aber solange Betriebe geschlossen sind oder ihre Veranstaltungen ausfallen.
2. Problematische Verrechnung
Wir stellen fest, dass das SECO mehrfach kantonale Entscheide zu KurzarbeitsentschĂ€digung im Kulturbereich anfechtet. Es geht dabei um teil-subventionierte Kulturbetriebe, die gemĂ€ss SECO offenbar keinen Anspruch auf KAE haben sollen. Dabei ist unklar, auf welche rechtliche Grundlage sich das SECO stĂŒtzt. ErwĂ€hnt wurde lediglich eine «Direktive Nr. 6 vom 9. April 2020». Auch die Berechnungsgrundlage ist unklar. Daraus resultiert eine «doppelte Verrechnung», in der Subventionen sowohl bei der AusfallentschĂ€digung und nun offenbar auch bei der KAE abgezogen werden. Die faktische Gleichsetzung von teil-subventionierten Kulturunternehmen â die im Ăbrigen alle sehr knapp rechnen mĂŒssen â mit öffentlich-rechtlichen Institutionen entspricht nicht dem Sinn und Zweck der Massnahmen fĂŒr den Kulturbereich bzw. der Ausdehnung der KAE. Das SECO verkennt auch die RealitĂ€t dieser Veranstaltenden, die im Unterschied zu öffentlich-rechtlichen Dienstleistungserbringern nicht ĂŒber gesicherte ArbeitsplĂ€tze verfĂŒgen.
> Teil-subventionierte Kulturunternehmen sind keine gut finanzierten HĂ€user oder quasistaatliche Betriebe, sondern bewegen sich wie die meisten Akteure der Kulturbranche am Existenzminimum. Sie sind auf KAE fĂŒr ihre Angestellten angewiesen.
3. Keine KAE bei befristeten ArbeitsvertrÀgen?
Rund 30-40% aller in der Kulturbranche tĂ€tigen Personen arbeiten in Mischformen und besonders hĂ€ufig in befristeten ArbeitsverhĂ€ltnissen fĂŒr viele verschiedene Arbeitgebende.
Seit einigen Tagen erhalten wir zunehmend Anfragen von Mitgliedern, die uns mitteilen, sie wĂŒrden keine KAE fĂŒr befristete ArbeitsverhĂ€ltnisse mehr erhalten. Dies ist sehr irritierend und fĂŒr den Kulturbereich hochproblematisch. Es entspricht ausserdem nicht der gesetzlichen Grundlage.
> Die Ausdehnung der KAE auf befristete ArbeitsvertrĂ€ge ist fĂŒr den Kulturbereich von existentieller Bedeutung. Sie ist mindestens bis Ende Oktober 2020 beizubehalten (abgestimmt auf die Massnahme Corona-Erwerbsersatz und AusfallentschĂ€digung).
Wir bitten den Bundesrat höflich, die spezifische Situation im Kulturbereich zu berĂŒcksichtigen, die kulturrelevanten Massnahmen aufeinander abzustimmen und die Kurz-arbeitsentschĂ€digung kulturfreundlich und unter BerĂŒcksichtigung des Gleichheitsgebotes auszugestalten.
Gestatten Sie uns noch diese Bemerkung: Zwar fand am 15. Mai ein GesprÀch der Kulturbranche und BAK, BSV sowie SECO statt, aber die obigen Themen wurden vom SECO nicht aufgenommen. Wir sind der Ansicht, dass das SECO als «Schnittstelle zwischen Unternehmen, Sozialpartnern und Politik» in Zukunft auch mit der Kulturbranche einen regelmÀssigen Austausch pflegen sollte und werden nun darauf hinwirken.
Mit freundlichen GrĂŒssen
Im Namen der Taskforce «Corona Massnahmen Kultur»
sowie der nachstehend unterzeichnenden VerbÀnde
Sandra KĂŒnzi & Rosmarie Quadranti
Kontakt fĂŒr die Taskforce «Corona Massnahmen Kultur»:
Rosmarie Quadranti, âT 079 865 66 11, rosmarie.quadranti@musikrat.ch âŹâŹâŹâŹâŹâŹâŹâŹâŹâŹâŹâŹâŹâŹâŹâŹâŹ
Kopie an:
Frau Isabelle Chassot, Direktorin Bundesamt fĂŒr Kultur BAK, Isabelle.Chassot@bak.admin.ch
Herr StĂ©phane Rossini, Direktor Bundesamt fĂŒr Sozialversicherungen
Unterzeichnende VerbÀnde/Organisationen:
Action Intermittence
A*dS – Autorinnen und Autoren der Schweiz
ALESI â Associazione librai ed editori della Svizzera Italiana
ARF / FDS – Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz
Assitej – Internationale Vereinigung des Theaters fuÌr Kinder und Jugendliche
Cultura – InteressenverbĂ€nde Schweizer Kulturinstitutionen
Danse Suisse â Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden
FCMA â Fondation CMA
FONDATION SUISA
GSFA – Groupement Suisse du Film dâAnimation
Impressum – Die Schweizer Journalistinnen
IndieSuisse – Verband unabhaÌngiger Musiklabels und -produzent*innen
LIVRESUISSE â lâassociation romande des trois meÌtiers du livre
MMFSuisse – MusicManagersForum Schweiz
orchester.ch – Verband Schweizerischer Berufsorchester
Petzi – Verband Schweizer Musikclubs und Festivals
Pro Cirque – Schweizerischer Berufsverband der Zirkusschaffenden
SBF – Berufsfotografen und Filmgestalter
SBCK- Schweizer Bar und Clubkommission
SBV – Schweizerischer BuÌhnenverband
SBVV â Schweizer BuchhaÌndler- und Verlegerverband
SBKV – Schweizerischer BuÌhnenkuÌnstlerverband
SDA – Swiss Design Association
SKkV – Schweizer Koalition fuÌr die kulturelle Vielfalt
SGBK – Schweizerische Gesellschaft bildender KuÌnstlerinnen
SMECA Swiss Media Composers Association
SMPA – Swiss Music Promoters Association (Prof. Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter)
SMPV – Schweizerischer MusikpaÌdagogischer Verband
SMR – Schweizer Musikrat
SMV – Schweizerischer Musikerverband – die Schweizer Musiker*innengewerkschaft
SONART â Musikschaffende Schweiz
SSM – Schweizer Syndikat Medienschaffender
SSFV – schweizer syndikat film und video
Suisse Diagonales Jazz
Suisseculture – Dachverband der Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden der Schweiz und der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften
Schweizer Musikrat â Dachorganisation des Schweizer Musiksektors
Syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation
t. Theaterschaffende Schweiz
USPP – Union Suisse des Photographes Professionnels
VISARTE – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz
Offener Brief vom 22.05.2020
Offener Brief an Bundesrat Alain Berset
Dreizehn Schweizer Kulturorganisationen rufen den Bundesrat auf, bei der Wiedereröffnung der Theater mit der notwendigen Sorgfalt vorzugehen und somit der Vielfalt und den spezifischen Produktions- und AuffĂŒhrungsbedingungen der Darstellenden KĂŒnste Rechnung zu tragen. Die aktuellen Rahmenbedingungen und Schutzkonzepte lassen keine generelle Wiedereröffnung ab dem 8. Juni 2020 zu.
Sehr geehrter Herr Kulturminister
Der Bundesrat wird sich am 27. Mai 2020 zur möglichen Wiedereröffnung der Theater ab dem 8. Juni 2020 Ă€ussern. Wir haben in den letzten Tagen das Schutzkonzept, das vom Schweizerischen BĂŒhnenverband, vom Verband der Schweizerischen Berufsorchester und vom Schweizer Verband technischer BĂŒhnen- und Veranstaltungsberufe veröffentlicht wurde, intensiv und breit diskutiert. Wir sind zum Schluss gekommen, dass eine generelle Wiedereröffnung der Theater aktuell verfrĂŒht ist und fĂŒr die Darstellenden KĂŒnste in der Schweiz existenzielle Risiken birgt.
FĂŒr die grosse Mehrheit der Theater und Festivals sowie der Tanz-, Theater- und Musikschaffenden ist die AusĂŒbung ihrer Arbeit unter den derzeitigen, vom BAG formulierten Bedingungen, nicht möglich: Mindestabstand von 2 Metern unter den Interpreten und unter den Zuschauerinnen, stark begrenzte Möglichkeiten des physischen Kontakts, das Tragen von Masken auf der BĂŒhne, Proben in «festen Teams», starke Verminderung der ZuschauerkapazitĂ€ten in den SĂ€len etc.
Einige Ausnahmen werden ohne Zweifel realisierbar sein, doch diese sind bei Weitem nicht reprĂ€sentativ. Fast alle Tanz- und Theaterproduktionen mĂŒssten komplett ĂŒberarbeitet und adaptiert werden â die meisten von ihnen wurden bereits auf einen spĂ€teren Zeitpunkt verschoben. Innerhalb von 10 Tagen ein Programm auf die Beine zu stellen, das diesen Anforderungen gerecht wird, ist undenkbar, zumal seit Beginn der COVID-19-Krise der gesamte Sektor praktisch brach liegt. Die Compagnien können seit MĂ€rz weder produzieren noch proben und ab Juli beginnt die traditionelle Sommerpause der Theaterbetriebe. Eine generelle Wiedereröffnung der Theater ab dem 8. Juni 2020 macht daher in den meisten FĂ€llen keinen Sinn.
Eine generelle Wiedereröffnung der Theater kann frĂŒhestens zum Ende des Sommers erfolgen, sofern es die Rahmenbedingungen erlauben. Hingegen befĂŒrworten wir, dass Ausnahmen fĂŒr diejenigen Betriebe gemacht werden, die in der Lage sind, ein geeignetes Schutzkonzept umzusetzen.
Wir befĂŒrchten, dass infolge einer generellen Wiedereröffnung die Möglichkeiten eingeschrĂ€nkt werden, Nothilfemassnahmen â zum Beispiel Kurzarbeit â in Anspruch zu nehmen. In der Konsequenz wĂŒrden sich die Perspektiven fĂŒr Arbeitgebende und Arbeitnehmende rapide weiter verschlechtern â und dies in einem Sektor, der bereits von einem enorm grossen Prekariat geprĂ€gt ist.
Wir stellen hiermit selbstverstĂ€ndlich keinesfalls die Notwendigkeit der sanitĂ€ren Massnahmen des Bundes infolge der COVID-19-Krise infrage. Doch es ist uns wichtig, klar zu stellen, dass die AusĂŒbung unserer Berufe nur bedingt möglich ist, solange die epidemiologische Situation keine weitreichenden Lockerungen dieser Massnahmen zulĂ€sst.
Wie rufen Sie daher auf, Herr Kulturminister, sowie den gesamten Bundesrat, bei Ihren Ăberlegungen der Vielfalt der szenischen KĂŒnste in der Schweiz und ihren spezifischen Produktions- und AuffĂŒhrungsbedingungen angemessen Rechnung zu tragen! Auch wenn einige grosse HĂ€user die drastische Reduktion der Publikumsdispositive verkraften und Kompromisse machen können, so sind es insbesondere die kleineren Strukturen, aber auch die freien Tanz- und Theatercompagnien, welche hierfĂŒr nicht ĂŒber die notwendigen Ressourcen und Voraussetzungen verfĂŒgen.
Professionelle Tanz-, Theater- und Musikschaffende im ganzen Land wĂŒnschen sich, möglichst rasch wieder vor Publikum auftreten zu können, jedoch unter realistischen Bedingungen. Solange die sanitĂ€ren Massnahmen den ordentlichen Betrieb einschrĂ€nken, braucht es den notwenigen Vorlauf, um mögliche Konzepte mit allen Beteiligten diskutieren und umsetzen zu können.
Unterzeichnende:
âą Artos â Association professionelle de la scĂšne culturelle romande
âą AVDC â Association vaudoise de danse contemporaine
âą Danse Suisse â Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden
âą FARS â FĂ©dĂ©ration des Arts de la Rue Suisses
âą FNAAC â FĂ©dĂ©ration neuchĂąteloise des actrices et acteurs cultureels
âą KDKS/CASES â ConfĂ©rence des Hautes Ă©coles des arts du spectacle et de lâĂ©criture littĂ©raire de Suisse
âą ProCirque â Schweizer Berufsverband der Zirkusschaffenden
âą Reso â Tanznetzwerk Schweiz / RĂ©seau Danse Suisse
âą Sonart â Musikschaffende Schweiz â Association Suisse de Musique
âą SSA â SociĂ©tĂ© Suisse des Auteurs
âą SSRS â Syndicat Suisse Romand du Spectacle
⹠Théùtre ProNE
âą Verein C / Association K Fribourg
Suisseculture / Medienmitteilung vom 01.05.2020
Die Kulturbranche braucht eine Fortsetzung der Covid 19 Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
Die Kulturbranche der Schweiz dankt fĂŒr die im MĂ€rz rasch beschlossenen Massnahmen zur StĂ€rkung des existentiell betroffenen Kultursektors und fĂŒr das grosse Engagement von Bund und Kantonen. Obwohl es derzeit in der Umsetzung dieser Massnahmen noch offene Fragen gibt, bleiben Kulturschaffende und Kulturunternehmen zuversichtlich, dass sich diese Fragen nach und nach klĂ€ren und mit den Massnahmen zumindest einem grösseren Teil der Kulturschaffenden geholfen werden kann.
Die Kultur bleibt noch lange essenziell betroffen
Kultur ist wie ein Kanarienvogel in der Bergmine, denn der Kulturbereich gehörte zu den ersten massiv betroffenen Bereichen und wird die Auswirkungen noch lange ĂŒber die Geltungsdauer der Covid-Verordnung Kultur hinaus spĂŒren. Die ersten UnterstĂŒtzungs- Massnahmen laufen am 20. Mai 2020 aus.
Das Verbot von Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 Besucherinnen und Besuchern bis Ende August hat die geforderte Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen. FĂŒr zukĂŒnftige Lockerungsmassnahmen ist eine Vorlaufzeit von mindestens 60 Tagen erforderlich, um dem Ăkosystem Kultur zu erlauben zusammen mit Publikum, KĂŒnstlern, Lieferanten, Dienstleistern, lokalen Behörden zu gedeihen. Schutzkonzepte wurden oder werden derzeit von diversen Akteurinnen und Akteure fĂŒr ihre jeweiligen Kulturbereiche erarbeitet. Der Kultursektor ist bereit, diese Grundlagenarbeiten gemeinsam mit den zustĂ€ndigen Behörden auf Bundesebene zu leisten.
Sicher ist, dass es eine lange Anlaufzeit brauchen wird, bis wieder regulĂ€r ausgestellt, publiziert, gespielt und gefeiert werden kann. Verschobene Programme wirken sich auf den Kulturbetrieb bis weit ins Jahr 2021 aus, in manchen Kultursparten noch lĂ€nger. Die Schweiz verliert aufgrund des Veranstaltungsverbotes bereits ein grosses StĂŒck Kultur: Veranstaltungen sind (touristisch) bedeutende LeuchttĂŒrme fĂŒr ganze Regionen, stiften IdentitĂ€t, sind sinnvolle FreizeitbeschĂ€ftigungen und stĂ€rken den Zusammenhalt.
Mittel- und langfristige Massnahmen notwendig
Es braucht mittel- und langfristige Massnahmen, die es den Kulturschaffenden und den Kulturunternehmen ermöglichen, nach dieser Krisenzeit nicht nur knapp ĂŒberlebt zu haben, sondern auch nachhaltig weiter zu agieren.
Die vielfĂ€ltige Kultur leistet auch weiterhin ihren unbestrittenen Beitrag an die Gesellschaft und bietet auch kĂŒnftig Denkanstösse und Unterhaltung gleichermassen. Alle profitieren von der Kultur. Sie ist systemrelevant und gesetzlich verankert. Wir appellieren an den Bundesrat und das Parlament, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die kulturelle Vielfalt der Schweiz erhalten werden kann.
WeiterfĂŒhrung der bisherigen UnterstĂŒtzungsmassnahmen
Die UnterstĂŒtzungsmassnahmen mĂŒssen verlĂ€ngert werden, nicht nur bis zum Ende des Veranstaltungsverbots, sondern zielgerichtet und branchenkonform bis wieder Normalbetrieb herrschen kann. Dazu gehören die Nothilfe, die AusfallentschĂ€digungen fĂŒr Kulturschaffende und -unternehmen, die Finanzhilfe fĂŒr Kulturvereine im Laienbereich, sowie Kurzarbeit fĂŒr betroffene Unternehmen.
Die aktuelle Erwerbsausfalllösung muss weitergefĂŒhrt, ausgebaut und prĂ€zisiert werden, damit die Betroffenen auch ihre Arbeitsstrukturen erhalten können und vor dem Gang in die Arbeitslosigkeit oder die Sozialhilfe bewahrt werden. Der Erhalt der bestehenden Strukturen ist nicht nur sinnvoll, er wird mittelfristig auch weniger Kosten verursachen.
Wir wollen weiterhin konstruktiv auf Bundes- und Kantonsebene mit den Behörden mitarbeiten, um gemeinsam eine tragfĂ€hige Grundlage fĂŒr die Zeit nach der Epidemie zu schaffen. Auf dass wir hoffentlich bald wieder unsere Schweizer Kulturszene in ihrer ganzen VielfĂ€ltigkeit erleben dĂŒrfen!
FĂŒr die Taskforce Corona Massnahmen Kultur
Sandra KĂŒnzi, PrĂ€sidentin t., taskforce@suisseculture.ch, 076 338 23 43
Omri Ziegele, PrÀsident Suisseculture; oziegele@gmx.ch; 076 7462 42 96
Alex Meszmer, GeschÀftsleiter Suisseculture; alexmeszmer@suisseculture.ch; 076 495 92 26
Im Namen von:
Suisseculture – Dachverband der KulturverbĂ€nde
Suisseculture Sociale
Action Intermittence
A*dS – Autorinnen und Autoren der Schweiz
ALESI â Associazione librai ed editori della Svizzera Italiana
ARF / FDS – Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz
Assitej – Internationale Vereinigung des Theaters fĂŒr Kinder und Jugendliche Cultura – InteressenverbĂ€nde Schweizer Kulturinstitutionen
Danse Suisse â Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden
FCMA â Fondation CMA
FONDATION SUISA
GSFA – Groupement Suisse du Film dâAnimation
Impressum – Die Schweizer Journalistinnen
IndieSuisse – Verband unabhĂ€ngiger Musiklabels und -produzent*innen
LIVRESUISSE â lâassociation romande des trois mĂ©tiers du livre
MMFSuisse – MusicManagersForum Schweiz
orchester.ch – Verband Schweizerischer Berufsorchester
Petzi – Verband Schweizer Musikclubs und Festivals
Pro Cirque – Schweizerischer Berufsverband der Zirkusschaffenden
SBF – Berufsfotografen und Filmgestalter
SBCK- Schweizer Bar und Clubkommission
SBV – Schweizerischer BĂŒhnenverband
SBVV â Schweizer BuchhĂ€ndler- und Verlegerverband
SBKV – Schweizerischer BĂŒhnenkĂŒnstlerverband
SDA – Swiss Design Association
SKkV – Schweizer Koalition fĂŒr die kulturelle Vielfalt
SGBK – Schweizerische Gesellschaft bildender KĂŒnstlerinnen
SMPA – Swiss Music Promoters Association (Professionelle Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter)
SMPV – Schweizerischer MusikpĂ€dagogischer Verband
SMR – Schweizer Musikrat
SMV – Schweizerischer Musikerverband – die Schweizer Musiker*innengewerkschaft
SONART â Musikschaffende Schweiz
SSM – Schweizer Syndikat Medienschaffender
SSFV – schweizer syndikat film und video
Suisse Diagonales Jazz
Syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation
t. – Theaterschaffende Schweiz
USPP – Union Suisse des Photographes Professionnels
VISARTE – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz
Suisseculture / Medienmitteilung vom 06.04.2020
COVID-UnterstĂŒtzung fĂŒr den Kultursektor: Gesuche können eingereicht werden
Die Richtlinien zur Umsetzung stehen bereit und die Gesuche zu den ergĂ€nzenden Massnahmen fĂŒr den Kultursektor können ab heute eingereicht werden. Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den LaienkulturverbĂ€nden beantragt werden. Informationen dazu sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts fĂŒr Kultur (BAK) aufgefĂŒhrt: https://www.bak.admin.ch/coronavirus
Die Verordnung ist auf zwei Monate befristet. WĂ€hrend der zwei Monate wird das BAK und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia gemeinsam mit den Kantonen und den Kulturorganisationen die Entwicklungen laufend beobachten.
Der guten Zusammenarbeit der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, dem Bundesamt fĂŒr Kultur sowie den KulturverbĂ€nden und -organisationen ist die breite COVID-UnterstĂŒtzung fĂŒr Kulturschaffende zu verdanken.
Das Gesuchsportal Nothilfe gemÀss der COVID-Verordnung Kultur des Bundesrats von Suisseculture Sociale ist online.
Kulturschaffende, die aufgrund der Massnahmen zur BekĂ€mpfung des Coronavirus (COVID- 19) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, in der sie ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken können, können ĂŒber das Portal nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch um Nothilfe nach Art. 6 und 7 der COVID-Verordnung Kultur stellen. Gesuche können ausschliesslich ĂŒber das Online-Formular angenommen werden.
Voraussetzung fĂŒr das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist, dass bereits ein Gesuch um Erwerbsausfall (EO-EntschĂ€digung) gemĂ€ss COVID-19- Verordnung Erwerbsausfall bei Ihrer kantonalen SVA gestellt wurde. GemĂ€ss Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt fĂŒr Kultur und Pro Helvetia darf Suisseculture Sociale nur bis zum 21. Mai 2020 Gesuche entgegennehmen.
Soforthilfen fĂŒr Kulturunternehmen, AusfallentschĂ€digungen fĂŒr gewinnorientierte und nicht- gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende
FĂŒr die Soforthilfen fĂŒr Kulturunternehmen und AusfallentschĂ€digungen sind die jeweiligen KulturĂ€mter der Kantone zustĂ€ndig. Die Formulare und EinreichungsmodalitĂ€ten können dort abgerufen und eingereicht werden. Finanzhilfen fĂŒr den Laienbereich können bei den LaienkulturverbĂ€nden beantragt werden.
«Taskforce Corona Massnahmen Kultur» als breit abgestĂŒtzte Koalition von KulturverbĂ€nden
Schliesslich hat Suisseculture zusammen mit einer breiten Koalition von KulturverbĂ€nden eine «Taskforce Corona Massnahmen Kultur» gegrĂŒndet. Die Taskforce steht den Behörden als Beratungsgremium zur VerfĂŒgung und bĂŒndelt Hinweise der VerbĂ€nde, wenn bei der DurchfĂŒhrung der Massnahmen Schwierigkeiten fĂŒr Kulturschaffende und Kulturunternehmen entstehen.
Kontakt
Omri Ziegele, PrÀsident Suisseculture; oziegele@gmx.ch; 076 7462 42 96
Alex Meszmer, GeschÀftsleiter Suisseculture; alexmeszmer@suisseculture.ch; 076 495 92 26
FĂŒr Fragen zur Nothilfe von Suisseculture Sociale
Nicole Pfister Fetz PrÀsidentin Suisseculture Sociale, Tel. 079 330 02 67, npfister@a-d-s.ch
Suisseculture gehören folgende VerbĂ€nde und Organisationen an: AdS – Autorinnen und Autoren der Schweiz; ARF/FDS â Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz; assitej â Verband theater fĂŒr junges publikum; dansesuisse â Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden; Fondation SUISA; impressum – Die Schweizer Journalistinnen; Pro Cirque; ProLitteris; ProLitteris – FĂŒrsorge-Stiftung; SBf – Schweizer Berufsfotografen; SBKV, Schweizerischer BĂŒhnenkĂŒnstlerverband; SGBK, Schweizerische Gesellschaft Bildender KĂŒnstlerinnen; SIG – Schweizerische Interpretengenossen-schaft; SMV – Schweizerischer Musikerverband; SONART â Musikschaffende Schweiz; STFG â Schweizerische Trickfilmgruppe; SSA – SociĂ©tĂ© Suisse des Auteurs; SSM – Schweizer Syndikat Medienschaffender; ssfv â schweizer syndikat film und video; ssrs – syndicat suisse romand du spectacle; syndicom â Gewerkschaft Medien und Kommunikation; SUISA; SUISSIMAGE; t. Theaterschaffende Schweiz; USPP – Union Suisse des Photographes Professionnels; VISARTE â Berufsverband visuelle Kunst Schweiz; vfg – Vereinigung fotografischer GestalterInnen
.



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